ALKOHOLAUSSCHANK

  • Kein Alkoholausschank an Personen unter 16 Jahren.
  • Ausschank von Bier und Wein an Personen ab 16 Jahren.
  • Ausschank von Spirituosen und Mischgetränken an Personen ab 18 Jahren.
  • Das Personal darf Ausweiskontrollen durchführen (ID)

Test

Damit wir am 25. Juli bereit sind, testen wir nun kurz die der Website. Wir freuen uns auf euch.

See you there!